Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PRODASO GmbH (01.11.2025)

Version 2.1

 

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von der PRODASO GmbH (Prodaso) abgegebenen Angebote und mit Prodaso geschlossenen Verträge (Prodaso Kundenverträge). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Prodaso ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

2. VERTRAGSSCHLUSS

Prodaso Kundenverträge bezüglich (Cloud-)Software, Hardware, Anpassungs- und Beratungsleistungen etc. (Prodaso Leistungen) kommen durch vorbehaltlose kundenseitige Annahme eines Prodaso Angebots zustande. Alle Vereinbarungen zwischen Prodaso und dem Kunden und werden mindestens in Textform getroffen oder bestätigt. Prodaso ist berechtigt, sich zur Durchführung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen. 

3. LEISTUNGSÄNDERUNG 

Wünscht der Kunde eine Leistungsänderung oder eine Anpassung, die von den ursprünglichen Prodaso Kundenverträgen abweicht, so hat er diesen Wunsch schriftlich zu äußern. Prodaso wird dem Kunden dann mitteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen Prodaso diese Änderung akzeptiert. 

4. BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN 

Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die in den Nutzerkonten seiner Nutzer stattfinden. Der Kunde ist für seine eigene Ausrüstung, Hardware, Software, Netzwerke und Kommunikationsleitungen, einschließlich aller öffentlichen Telekommunikationsleitungen und/oder -netze, die für den ordnungsgemäßen Zugriff auf die Prodaso Leistungen und deren Nutzung erforderlich sind, verantwortlich und muss (sofern nicht in Textform abweichend vereinbart) diese selbst bereitstellen und warten. Der Kunde verpflichtet sich, Prodaso alle für die Ausführung der Prodaso Kundenverträge notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und Prodaso von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der Prodaso Kundenverträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Tätigkeit von Prodaso bekannt werden. Auf Verlangen von Prodaso werden Auskünfte des Kunden in Textform erteilt bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an Prodaso übergebenen Softwareprodukte und Daten auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit in den Prodaso Kundenverträgen kein Preis genannt ist, gilt die jeweils gültige Preisliste. Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder in den Prodaso Kundenverträgen enthalten sind, werden gesondert vergütet. Bei Zusatzleistungen werden die Tagessätze der Prodaso, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Zusatzleistung gelten, zugrunde gelegt. Für Spesen und Reisekosten gelten die jeweils aktuellen Sätze von Prodaso. Die Abrechnung der Prodaso Leistungen erfolgt jeweils nach Leistungserbringung, die Zahlungsfrist beträgt dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Der Kunde darf gegen Forderungen der Prodaso ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit den Ansprüchen von Prodaso im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

6. TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE 

Kann Prodaso den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin aus Hinderungsgründen, die Prodaso nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Lieferverzug von Leistungen Dritter, Probleme mit Produkten Dritter [z.B. Software anderer Hersteller, etc.]), nicht einhalten, so wird Prodaso den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt. Lässt sich in den genannten Fällen nicht absehen, dass Prodaso ihre Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen kann, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 4 Monaten seit der Mitteilung von Prodaso noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für Prodaso schon bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, ist Prodaso nicht zum Rücktritt berechtigt.

7. AUSSETZUNG VON PRODASO LEISTUNGEN 

Für den Fall, dass (i) der Kunde oder (ii) einer seiner Nutzer gegen wesentliche Verpflichtungen dieser AGB bzw. der Prodaso Kundenverträge verstößt oder (iii) der Kunde Rechnungen nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfristen bezahlt, kann Prodaso den Zugang für den/die betreffenden Nutzer aussetzen, oder den Zugang zu Prodaso-Leistungen für alle Nutzer des Kunden und der verbundenen Unternehmen des Kunden aussetzen. Prodaso wird sich in solchen Fällen in angemessener Weise bemühen, mit dem Kunden in Kontakt zu treten. Während des Zeitraums der Aussetzung bleibt der Kunde weiter für die Zahlung der Vergütung verpflichtet.

8. GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME 

Ist eine Abnahme erforderlich oder vereinbart, so ist der Kunde, soweit die Abnahmevoraussetzungen im Übrigen vorliegen, auch zur Abnahme in sich geschlossener Teilleistungen verpflichtet, wenn die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Die Prodaso Leistungen gelten als abgenommen, wenn Prodaso die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat 

  1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb von zwei Wochen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von detaillierenden Mängeln verweigert;
  2. oder der Kunde daraufhin die erbrachten Prodaso Leistungen produktiv nutzt. 

Der Abnahme entgegenstehende Mängel müssen Prodaso unverzüglich unter detaillierter Beschreibung der Mängel und der dadurch entstehenden Auswirkungen schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen von Prodaso ist der Kunde verpflichtet, die bei einer fehlgeschlagenen Abnahmeprüfung verarbeiteten Testdaten in elektronischer Form zu übergeben.

9. MÄNGELANSPRÜCHE 

  • Erweisen sich erbrachte Prodaso Leistungen als mangelhaft, richtet sich die Gewährleistungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Nachbesserungen verlangen kann.
  • Schlagen die Nachbesserungen endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen oder vom betreffenden Prodaso Kundenvertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz nach Maßgabe von Ziffer 10 verlangen.
  • Bei berechtigten Beanstandungen ist Prodaso verpflichtet, die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Weist Prodaso nach, dass kein Mangel vorlag, kann Prodaso die Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der vermeintlichen Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den in den Prodaso Kundenverträgen geregelten Vergütungssätzen, zuzüglich der entstandenen Nebenkosten verlangen. Soweit in den Prodaso Kundenverträgen kein Preis genannt ist, gilt die jeweils gültige Preisliste.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Gefahrübergang bzw. ab Abnahme, wenn eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 10 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

10. HAFTUNG 

Prodaso haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Prodaso übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Prodaso der Höhe nach begrenzt auf die Jahresvergütung des betreffenden Prodaso Kundenvertrags. Eine weitergehende Haftung von Prodaso besteht nicht.

11. NUTZUNGSRECHTE 

Prodaso räumt dem Kunden für die zur Verfügung gestellten Prodaso Leistungen in dem Umfang, wie dies für die vertraglich vorgesehenen eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden erforderlich ist, ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Prodaso Leistungen können Open Source Software/Freie Software sowie Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte des Kunden nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen. Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht erlischt, sobald der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teiles hiervon in Verzug gerät und lebt vollumfänglich wieder auf, wenn der Kunde die Beträge, mit denen er sich in Verzug befindet, an Prodaso zahlt. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Prodaso zulässig.

12. RECHTE DRITTER 

Vorbehaltlich Ziffer 10 wird Prodaso, sofern ein Dritter einen IPR-Anspruch gegen den Kunden erhebt, den Kunden auf Kosten von Prodaso verteidigen, und Prodaso wird alle notwendigen Auslagen inkl. etwaiger Vergleichs- oder Schadensersatzzahlungen, die sich aus dem IPR-Anspruch ergeben, zahlen. Dies gilt nicht, sofern der IPR-Anspruch ausschließlich auf Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen der Prodaso Leistungen beruht, die der Kunden selbst verursacht hat oder einen Dritten dazu beauftragt hat, oder der IPR-Anspruch aus der Nutzung der Prodaso Leistungen durch den Kunden in Kombination mit anderen Produkten, die nicht von Prodaso freigegeben oder von Prodaso bereitgestellt wurden, resultiert. Der Kunde muss Prodaso in jedem Fall unverzüglich schriftlich über einen IPR-Anspruch informieren und leistet Prodaso angemessene Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung des IPR-Anspruchs auf Kosten von Prodaso. Prodaso wird bei der Verteidigung und Beilegung eines IPR-Anspruchs einen Rechtsbeistand ihrer Wahl beauftragen und der Kunde gewährt Prodaso jederzeit die volle Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des IPR-Anspruchs. Sollte ein IPR-Anspruch durch Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen der Prodaso Leistungen verursacht worden sein, die der Kunden selbst verursacht hat oder einen Dritten dazu beauftragt hat, oder der IPR-Anspruch aus der Nutzung der Prodaso Leistungen durch Kombination mit anderen Produkten, die nicht von Prodaso freigegeben oder von Prodaso bereitgestellt wurden, resultiert, ist der Kunde verpflichtet, Prodaso alle angemessenen Verteidigungskosten zu erstatten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die von Forterro zur Verteidigung des IPR-Anspruchs aufgewendet wurden.

13. COMPLIANCE 

Alle Prodaso Leistungen unterliegen den geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen, insbesondere den Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz ("Export- und Sanktionsgesetze"). Eine gegen die Export- und Sanktionsgesetze verstoßende Weitergabe ist verboten. Der Kunde und die verbundenen Unternehmen des Kunden müssen alle Export- und Sanktionsgesetze einhalten und dürfen weder direkt noch indirekt Prodaso Leistungen unter Verletzung von Export- und Sanktionsgesetzen bereitstellen oder anderweitig zugänglich machen. Der Kunde darf Prodaso Leistungen weder direkt noch indirekt in einem Land, das Export- und Sanktionsgesetzen unterliegt, an Personen oder Einrichtungen, die von solchen Ländern kontrolliert werden, oder an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder bereitstellen oder zugänglich machen, sofern es sich nicht um Staatsangehörige handelt, die Einwohner von Ländern sind, die nicht solchen Sanktionen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen und im Namen der verbundenen Unternehmen des Kunden zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen und sichert ferner zu und gewährleistet, dass weder er selbst noch seine Mitarbeiter oder die Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen des Kunden in einem solchen Land ansässig sind oder unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder Staatsangehörige oder Einwohner eines solchen Landes sind oder auf einer solchen Liste stehen, wie sie in den Ausfuhr- und Sanktionsgesetzen aufgeführt ist.

14. ÜBERPRÜFUNG 

Der Kunde stellt Prodaso auf Anfrage einmal pro Jahr eine rechtsverbindliche schriftliche Bestätigung eines seiner Prokuristen oder Geschäftsführer zur Verfügung, in der bestätigt wird, dass die Prodaso Leistungen in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit diesen AGB bzw. den Prodaso Kundenverträgen genutzt werden. Wenn der Kunde diese Bestätigung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Prodaso Anfrage vorlegt oder wenn Prodaso begründete Zweifel daran hat, dass der Kunde diese Bedingungen in allen wesentlichen Punkten einhält, muss der Kunde Prodaso auf Anfrage innerhalb von 15 Kalendertagen Zugang zu allen verfügbaren Daten, Netzwerken und Systemen gewähren, die von Prodaso in angemessener Weise angefordert werden und erforderlich sind, um die Nutzung der Prodaso Leistungen durch alle Nutzer des Kunden zu überprüfen. Das Versäumnis, einen solchen Zugang zu gewähren, stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Erhält der Kunde von einem Lieferanten eines Drittsoftwareprodukts eine Prüfungsanforderung, so muss er Prodaso unverzüglich über eine solche Anforderung informieren und Prodaso gestatten, die Anforderung in Bezug auf den betreffenden antragstellenden Lieferanten zu bearbeiten und zu koordinieren.

15. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fortbestehen. Prodaso speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Prodaso verarbeitet in der Regel nur Daten von Maschinen und keine personenbezogenen Daten des Kunden im Auftrag. Sofern der Kunde dennoch personenbezogenen Daten verarbeiten lässt, wird er Prodaso entsprechend informieren und die Vertragsparteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen, auch über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam. Auf alle Verträge unter diesen AGB findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Prodaso Leistungen ist Bielefeld. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Prodaso Kundenverträgen unter diesen AGB ist Bielefeld. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder auf deren Basis abgeschlossener Prodaso Kundenverträge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der Prodaso Kundenverträge davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken. Die Bedingungen dieser AGB oder eines entsprechenden Prodaso Kundenvertrags haben Vorrang vor den Bedingungen oder anderen Bestimmungen, die in einer Kundenbestellung/PO enthalten sind. Bei Widersprüchen zwischen dem Text dieser AGB, der Prodaso Kundenverträge und etwaigen Anlagen oder sonstigen Dokumenten gilt die folgende Reihenfolge: 1) die Prodaso Kundenverträge, 2) diese AGB und 3) sonstigen Anlagen. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und dem englischen Text gilt vorrangig der deutsche Text.